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| Zulassung und
Bewerbungsverfahren |
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Wer an der Berufsakademie studieren möchte,
bewirbt sich bei einem Unternehmen um einen Ausbildungsplatz, mit
dem Hinweis auf die entsprechende Studienrichtung. Eine aktuelle Liste
der Ausbildungsfirmen finden Sie hier
und kann bei der ASW – Berufsakademie Saarland angefordert werden.
Es sollten jedoch auch Firmen angesprochen werden, die noch nicht
auf dieser Liste stehen. Liegen bei den Firmen die Voraussetzungen
für eine Ausbildung vor, wird die ASW im Rahmen einer Eignungsfeststellung
die Firmen auf eine solche Ausbildung vorbereiten.
Die Zulassungsvoraussetzung für ein Studium an der Berufsakademie
ist im saarländischen Berufsakademiegesetz geregelt. Demnach
bilden die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder
eine absolvierte Meisterprüfung die
formale Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums an der
BA. Sonderzulassung aufgrund besonderer Qualifikationen sind möglich.
Zugleich muss ein Ausbildungs- und Studienvertrag mit einem von der
ASW – Berufsakademie Saarland zugelassenen Unternehmen abgeschlossen
werden. Die Zulassung erfolgt nach Vorlage des Ausbildungs- und Studienvertrags
sowie des Reifezeugnisses. |
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