Frequently Asked Questions (FAQ, Häufige Fragen)

Studium

Dies ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Um rechtzeitig dabei zu sein, sollten Sie ein Jahr vor Studienstart mit den Bewerbungen beginnen. Dies bedeutet, wenn Sie zum 01. September 2023 Ihr Studium aufnehmen wollen, müssen Sie im August 2022 beginnen sich bei den entsprechenden Ausbildungsbetrieben zu bewerben.

Bei erfolgreicher Bewerbung wird ein Ausbildungs- und Studienvertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen. Die Zulassung erfolgt dann nach Vorlage des Ausbildungs- und Studienvertrags sowie des Reifezeugnisses. Die Immatrikulation findet im Anschluss, nach Vorlage aller relevanten Unterlagen statt, die Sie Beiblatt IV des Studienvertrages entnehmen können.

Unsere Ausbildungsunternehmen finden Sie auf dieser Web-Seite. Es ist allerdings auch möglich, sich bei einem Unternehmen zu bewerben, das noch nicht an der ASW gGmbH ausbildet. Unsere Studienleiter können dieses Unternehmen dann bei Bedarf akkreditieren.

Je nach Studienbereich finden Sie die Blockphasen in den Phasenplänen. Im Studienbereich Technik ist das Verhältnis Betriebs- zu Akademiephasen in etwas 50:50. Im Studienbereich Wirtschaft ist dieses in etwa 60:40.

Die Zulassungsvoraussetzung für ein Studium an der ASW sind im Saarländischen Hochschulgesetz geregelt. Demnach bilden die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder eine absolvierte Meisterprüfung die formale Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums.

Personen, die eine besondere Qualifikation durch berufliche Ausbildung und Berufstätigkeit erworben und vertieft haben, können im Anschluss an ein erfolgreich absolviertes Probestudium an der ASW eine fachgebundene Studienberechtigung erhalten. Details hierzu finden Sie auf der Webseite der einschreibenden Hochschule, der htw saar.

Eine Besonderheit bildet der Studiengang Betriebswirtschaft mit der Vertiefungsrichtung Handwerksmanagement. Die Zulassung zur Vertiefungsrichtung Handwerksmanagement setzt zusätzlich zu den oben genannten Voraussetzungen einen Meister-/Techniker-Abschluss der SMTS voraus. Wurde ein Meister-/Techniker-Abschluss an einer anderen Meister- oder Technikerschule erworben, ist die Zulassung nach einer erfolgreichen individuellen Äquivalenzprüfung möglich. Nähere Informationen hierzu sind bei der Studienleitung zu erfragen.

In den Betrieben muss sichergestellt sein, dass die Anforderungen der Ausbildungsrahmenpläne erfüllt sind. Der zuständige Studienleiter prüft dies bei einem Besuch des jeweiligen Unternehmens.

Dies ist kein Problem. Unser zuständiger Studienleiter macht gerne einen Termin mit dem jeweiligen Betrieb und akkreditiert diesen anhand eines Kriterienkataloges, der sicherstellt, dass die Praxisphasen angemessen abgewickelt werden können. Bitte rufen Sie uns an!