Die Praxis findet im Ausbildungsbetrieb statt

Der betriebliche Teil des Studiums findet in einem Unternehmen statt, mit dem der / die Studierende einen Ausbildungs- und Studienvertrag abgeschlossen hat. Der Betrieb hat die Aufgabe, neben den allgemeinen Grundlagen auch die speziellen Fachkenntnisse in dem jeweiligen Wirtschaftszweig, dem der Betrieb angehört, zu vermitteln. Dabei sollte der Ausbildungsbetrieb

  • über langjährige Erfahrungen in der kaufmännischen und / oder technisch-gewerblichen Ausbildung verfügen,
  • geeignetes Ausbildungspersonal zur Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten bereitstellen (Ausbildereignung),
  • Beteiligung an Managementfunktionen während der Ausbildung gewährleisten,
  • für eine umfassende Information über das Studium in allen Betriebsbereichen sorgen,
  • die Übertragung betrieblicher Aufgaben während der Ausbildung in eigener Verantwortung und Selbständigkeit ermöglichen.

Der betriebliche Teil der Ausbildung dient dem systematischen Erwerb praktischer Kenntnisse und der Entwicklung der im Berufsleben erforderlichen sozialen und emotionalen Kompetenz.